Am 15.12.22 wurde im Gemeinderat über die Einrichtung eines Jugendtreffs in Thüngersheim diskutiert. Kreisjugendpfleger Stephan Junghans informierte das Gremium über diese kommunale Pflichtaufgabe und gab wichtige Infos zum Betrieb des Jugendtreffs. Auf der Kinder- und Jugendversammlung Anfang November hatten die jungen Menschen ihre Wünsche nach einem Jugendtreff klar formuliert und einen Antrag an den Bürgermeister formuliert. Unter Einbeziehung der anwesenden Jugend, die dem Gemeinderat zahlenmäßig überlegen war, entschied der Gemeinderat dann EINSTIMMIG:
* Die Gemeinde richtet in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit einen Jugendtreff als erforderliche Einrichtung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII i.V. mit Art. 30 AGSG ein
* In den Haushalt 2023 sind Mittel für einen „Jugendtreff“ einzuplanen
* Mögliche Räumlichkeiten (Alte Schule, …) werden hinsichtlich baulicher, sicherheitstechnischer und nachbarschutzrechtlicher Belange geprüft, die Prüfung ist unverzüglich zu beginnen
Unsere Arbeit trägt weitere Früchte
Nun heißt es dranbleiben, damit das auch flott vorangeht. Parallel organisiert sich die Jugend in neuen Strukturen, Haus- und Nutzungsordnung werden vorbereitet.
Begleitet wird das Ganze vom Kinder- und Jugendbeauftragten Christian Gündling.
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